Keiner hat ne Ahnung, aber alle wissen Bescheid
Beleidigungen könnt Ihr Euch sparen, da mich sowas nicht aufregt und Euch nur Ärger einbringt.Je nach schwere der Beleidigungen, werde ich mich nicht scheuen diese dann zur Anzeige zu bringen.Ihr solltet dies mal überdenken, bevor ihr losschreibt.
Mit ihrem Urteil (vom 25.5.08) stützten die Kölner Richter die Rechtsauffassung des Klägers. Ihren Ausführungen zufolge stellt das ungenehmigte Veröffentlichen von privaten Nachrichten/Emails eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte gem. §823 BGB dar und rechtfertigt damit den vom Kläger geltend gemachten Unterlassungsanspruch (siehe auch: §1004 BGB)
Das ist die Musik, die mein Sohn mag^^